Hilfsmittel für Behinderte | Wie Menschen mit Behinderung an Hilfsmittel kommen
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Hilfsmittel für Behinderte | Wie Menschen mit Behinderung an Hilfsmittel kommen

Der Alltag kann Menschen mit Behinderung schnell vor große Herausforderungen stellen. Durch passende Hilfsmittel für Behinderte kann die Selbstständigkeit bei alltäglichen Abläufen stark verbessert werden. Dabei können Hilfsmittel verschiedene Zwecke erfüllen:

  1.  Ausgleich:
    Wenn ein Hilfsmittel eine eingeschränkte Körperfunktion ausgleicht. Beispiel: Eine eingeschränkte Beweglichkeit des Handgelenks wird durch ein gebogenes Besteck beim Essen ausgeglichen.

  2. Unterstützung:
    Wenn ein Hilfsmittel bei einer eingeschränkten Körperfunktion Tätigkeiten unterstützt. Beispiel: Eine eingeschränkte Stütz- und Stabilisierungsfähigkeit wird durch einen Haltegriff im Bad unterstützt.

  3. Ersatz:
    Wenn ein Hilfsmittel eine eingeschränkte Körperfunktion ersetzt. Beispiel: Eine gelähmte Hand wird beim Schmieren des Brotes durch ein Einhänderbrett ersetzt.

Das Ziel von Hilfsmitteln ist es, die Lebensqualität und die Selbständigkeit von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. 

Welche Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung gibt es?

Die Produktvielfalt auf dem Markt ist groß und ständig werden neue, clevere Alltagshilfen entwickelt und vorgestellt. Wichtig ist zu erwähnen, dass manche Hilfsmittel auch leihweise überlassen werden können. Dies trifft zumeist auf größere und teurere Hilfsmittel zu (Pflegebetten, Rollstühle etc).

Die bekanntesten Hilfsmittel sind:

Welches Hilfsmittel brauche ich?

Niemand kennt Ihren Körper so wie Sie! Deshalb ist es enorm wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich mit dem Thema Hilfsmittel beschäftigen. So verschaffen Sie sich einen Überblick über die Angebote auf dem Markt und wissen, was es alles gibt. Es nutzt gar nichts, wenn Ihr Arzt Ihnen ein Hilfsmittel verordnet, dass immer aus Routine bei ähnlichen Einschränkungen verordnet wird. Jeder Körper ist anders und nur Sie können wissen, was Ihnen am besten hilft.

Umso mehr Informationen Sie sich aneignen, desto mehr können Sie bei der Auswahl des Hilfsmittels mitentscheiden.

Manche Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung sind sehr technisch oder benötigen wegen ihrer komplexen Benutzung eine Einweisung bzw. etwas Übung. Die Kosten für das Training werden im Regelfall übernommen. 

Extra Tip: 

Mit der von Bund und Wirtschaft unterstützten Expertensuche von Rehadat bekommen Sie einen guten Überblick zu allen Hilfsmitteln.

Sind Hilfsmittel für Behinderte erstattungsfähig?

Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für ein Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden können, wenn es eine bestehende Behinderung/Einschränkung ausgleicht. Alle Informationen zur Erstattungsfähigkeit von Hilfsmitteln finden sie HIER unter Punkt 1.3.

Wie kriegt man das Geld für Hilfsmittel zurück?

Die Kosten für Hilfsmittel bei Behinderung trägt meist die zuständige Krankenkasse oder ggfs. die Arbeitsagentur. Die korrekte Beantragung von Hilfsmitteln stellt sicher, dass Sie als Kunde nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben und das gewünschte Hilfsmittel erstattet bekommen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass es durch einen Arzt verordnet und von der Krankenkasse als erstattungsfähig eingestuft wurde. Auch kann es sein, dass die Krankenkasse nicht alle Kosten übernimmt und Sie etwas dazuzahlen müssen. Wenn das gewünschtes Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist, so übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten.

Das müssen Sie tun:

Zuerst müssen Sie Ihren Arzt aufsuchen. Dieser diagnostiziert ob ein Hilfsmittel gebraucht wird. Wenn ein Hilfsmittel eingesetzt werden soll, muss ein Hilfsmittelantrag erstellt werden. Dies macht in der Regel ihr Arzt und Sie können zusätzlich eine Hilfsmittelberatung aufsuchen, um weitere Informationen zu erhalten. Im nächsten Schritt reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein, welche über eine Genehmigung oder Ablehnung entscheidet.

Spezielle Hilfsmittel für Behinderte: Arbeit oder Berufsausbildung

Hilfsmittel für Beruf, Ausbildung oder Studium müssen über den sogenannten Rehabilitationsträger beantragt werden. Diese Institutionen, beispielsweise die Arbeitsagentur oder die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, sind zu einer ganzheitlichen Beratung für Menschen mit Einschränkungen über die verschiedenen Hilfsmittel und mögliche Maßnahmen verpflichtet. Auch Integrationsämter und Unfallversicherungen zählen zu diesen Rehabilitationsträgern. Welcher Träger die Kosten übernimmt, hängt unter anderem auch von der persönlichen Situation und dem angestrebten Einsatzzweck ab.


Außerdem können Sie sich auch bei einer der 800 bundesweiten Fachstellen der unabhängigen Teilhabeberatung informieren. Die Mitarbeiter helfen auch gerne bei der Antragsstellung.

Krankenkasse und co - Welcher Träger übernimmt die Kosten für welche Hilfsmittel?

Welcher Träger letztendlich die gesamten oder anteiligen Kosten für Ihr Hilfsmittel übernimmt, ist vom Einsatzzweck des Hilfsmittels und der individuellen Situation abhängig. Im folgenden Abschnitt haben wir für Sie die üblichen Zuständigkeiten zusammengefasst:

Welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse?

Krankenkassen übernehmen üblicherweise die Kosten, wenn das gewünschte Hilfsmittel im häuslichen bzw. privaten Bereich zum Einsatz kommt. Dabei wenden sich die Kassen an ihre Vertragspartner, über die auch die Versorgung erfolgt.

Generell gibt es bei Krankenkassen einen definierten Festbetrag für jede Hilfsmittel-Kategorie. Überschreitet das gewünschte Hilfsmittel diesen, so muss man selbst für den Differenzbetrag aufkommen und den so genannten Eigenanteil bezahlen. Die Festbeträge für die unterschiedlichen Kategorien, sowie die  Hilfsmittel, für die Kosten übernommen werden, können beim GKV-Spitzenverband eingesehen werden.

Welche Hilfsmittel zahlt die Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt ausschließlich die Kosten für Hilfsmittel, die in der ambulanten Pflege benötigt werden oder diese erleichtern. Deshalb spricht man hier auch von Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel unterscheiden sich von anderen Hilfsmitteln, die in erster Linie dem Ausgleich einer Behinderung dienen.

Weiter gliedern sich Pflegehilfsmittel in zwei Kategorien auf:

  1. Technische Pflegehilfsmittel, wie z.B. Pflegebetten, Notruf- und Alarmsysteme, Lagerungshilfen und Hebengeräte
  2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Pflegetextilien, wie z.B. Inkontinenztextilien, Windeln, Tücher und Einmalhandschuhe

Extra Tip: 

Umfassende Informationen zu Ihrem Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 €, haben wir HIER für Sie zusammengefasst!

Welche Hilfsmittel zahlt die Unfallversicherung?

Tritt die Einschränkung durch einen Unfall oder eine beruflich bedingte Krankheit auf, so übernimmt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für das Hilfsmittel. Auch bei Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen ist die Unfallversicherung zuständig. Hilfsmittel, die nach Unfällen eingesetzt werden, sind oft Prothesen oder andere orthopädische Hilfsmittel. Falls für die korrekte Benutzung des Hilfsmittels eine Schulung notwendig ist, wird auch diese von der Versicherung gezahlt. Neben der ersten Beschaffung kümmert sich die Unfallversicherung bei Bedarf auch um Ersatz, Reparaturen und Instandsetzung.

Schon gewusst?

Gebrauchsgegenstände und Alltagshilfen für Menschen mit Behinderung können auch von der Unfallversicherung übernommen werden, sofern man auf deren Gebrauch angewiesen ist.

Welche Hilfsmittel zahlt die Rentenversicherung?

Die deutsche Rentenversicherung zahlt Hilfsmittel, die bei der Ausübung des Berufs notwendig sind. Mit solch einem Hilfsmittel soll also die Teilhabe am Arbeitsleben gesichert werden. Als Grundsatz gilt, dass das Hilfsmittel die Erwerbsfähigkeit aufrechterhalten, verbessern oder wieder ermöglichen muss. 

Für die Kostenübernahme durch die Rentenversicherung muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie haben länger als 15 Jahre gearbeitet
  • Sie erhalten eine Erwerbsminderungssrente
  • Sie sind wegen Krankheit oder Behinderung vermindert erwerbsfähig
  • Sie haben innerhalb der vergangenen zwei Jahren mindestens sechs Monate lang den Pflichtbeitrag gezahlt

Welche Hilfsmittel zahlt die Bundesagentur für Arbeit?

Hilfsmittel am Arbeitsplatz, in der Berufsausbildung oder im Studium werden meist über die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder ggfs. über Integrationsämter bewilligt. Wenn die Kostenübernahme von der Rentenversicherung abgelehnt wird oder Sie die oben beschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Zu den klar definierten Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zählt die Eingliederung in die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung.

Welche Hilfsmittel zahlt das Integrationsamt / Inklusionsamt?

Hilfsmittel für schwerbehinderte Menschen können vom Integrationsamt getragen werden, wenn kein anderer Träger die Zuständigkeit aufweist. Häufig tritt das bei Beamten und Selbstständigen in Kraft. Ähnlich wie bei der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit, liegt die Förderung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung hierbei immer auf einem berufsbezogenen Kontext. 

Dazu zählen unter anderem:

  • Technische Hilfsmittel und Arbeitshilfen (Computer für Sehbehinderte, Rampen für Rollstühle, Sitzhilfen, spezielle Arbeitsschuhe)
  • Anschaffung oder behindertengerechter Umbau eines KFZ
  • Arbeitsassistenz, die bei dem Ausüben der Arbeit unterstützt
  • Unterstützung bei Selbstständigkeit (Coachings, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld)
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Förderung für Wohnraum (sofern dieser im direkten Zusammenhang mit dem Beruf steht)

Welche Hilfsmittel zahlt das Jobcenter?

Bei Empfängern sozialer Leistungen (ALG I & II) wird das zuständige Jobcenter eingeschaltet um die Kosten von Hilfsmitteln für Behinderte zu übernehmen. Sollte keine der genannten Stellen zuständig sein, kann das Sozialamt einspringen.

Was kann ich tun, wenn mein Hilfsmittel nicht bezahlt werden soll?

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich die Träger vor einer Übernahme der Kosten drücken bzw. versuchen die Zuständigkeit weiter zu schieben. Diese behördlichen Vorgänge können sehr lange dauern und somit kann der Erhalt des dringend benötigten Hilfsmittels stark verzögert werden. Für Verbraucher gibt es mit Rehadat-Recht eine gute Anlaufstelle für rechtliche Fragen in Bezug auf Hilfsmittel für Menschen mit Einschränkungen. Dort finden Sie neben der wirkenden Gesetzeslage auch einfach erklärte Urteile zum Thema. 

Extra Tipp: Der Sozialverband Deutschland Vdk berät bei Ablehnung seitens des Trägers und hilft auch beim Einreichen von Widerspruchs.