Formular zur Kostenerstattung
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Hinweise zur möglichen Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse (Trinkhilfen)

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für Trinkhilfen, wenn die Kasse im Vorfeld den Sachverhalt überprüfen kann und Ihnen eine Zusage für die Kostenübernahme erteilt.
Für die Einzelfallprüfung ist es erforderlich, dass zusätzlich zu der Verordnung des Arztes eine stichhaltige Begründung beigefügt wird, warum diese Trinkhilfe eine lebensverbessernde Situation für Sie als Betroffenen bietet.
Folgende Begründungen können gegebenenfalls anerkannt werden. 
Übernahme der Kosten für Trinkhilfe Jonas:
  • Der Versicherte ist krankheitsbedingt nicht in der Lage, einen Trinkbecher selbständig zu greifen
  • Handelsübliche, im Haushalt befindliche Gegenstände sind für den Betroffenen nicht für den täglichen Gebrauch geeignet
  • Zugelassene Hilfsmittel sind keine Alternativen und ungeeignet
  • Die Trinkhilfe Jonas ermöglicht dem Versicherten, selbständig zu trinken

Übernahme der Kosten für Trinkhilfe sippa:
  • Der Versicherte leidet an einer schweren Dysphagie, die auch das Trinken mit einem Strohhalm unmöglich macht
  • Auf Grund der schweren Dysphagie und der drohenden Aspirationsgefahr, muss der Betroffene aus einer statischen Sitzposition (Kinn Richtung Brust – Chin Down Manöver) trinken. (Bei diesem Becher sorgt die Rückstellkraft der Membran für den konstanten Flüssigkeitsspiegel am oberen Trinkrand).
  • Handelsübliche, im Haushalt befindliche Gegenstände sind für den Betroffenen nicht für den täglichen Gebrauch geeignet
  • Zugelassene Hilfsmittel sind keine Alternativen und ungeeignet
  • Die Trinkhilfe sippa ermöglicht dem Versicherten, selbständig zu trinken
Den benötigten Kostenvoranschlag können Sie kostenfrei bei uns anfordern. Füllen Sie hierzu das Formular anschließende aus.

Weitere Informationen

Es ist völlig unabhängig, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Entscheidend ist neben der Verordnung die stichhaltige, schriftliche Begründung des Arztes, dass die Trinkhilfe für Sie als Versicherten eine lebensverbessernde Maßnahme darstellt.
Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme in Ihrem Krankheitsfall möglich ist. Wenn das der Fall ist, klären Sie mit der Krankenkasse das Bestellprozedere ab.
Die Ware ist von Ihnen als Besteller zunächst zu bezahlen. Eine Kostenerstattung der Krankenkasse kann nur im Anschluss an den Kaufprozess erfolgen.
Hinweis: iuvas care/WGP rechnet nicht mit Krankenkassen ab. Wir behalten uns vor, die Ware nur gegen Vorkasse zu liefern.
Formular zur Anforderung eines Kostenvoranschlags
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