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Pflegehilfsmittel beantragen

Wer Angehörige mit anerkanntem Pflegegrad pflegt, kann dafür kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Anspruch nehmen. Aber welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse? Welche Pflegehilfsmittel kann man beantragen? Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es? Wo kann ich Pflegehilfsmittel bestellen?

Diese und alle weiteren Fragen rund um das Thema Pflegehilfsmittel beantworten wir Ihnen hier.


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1. Was sind Pflegehilfsmittel?

Bevor wir einsteigen: Der Unterschied Hilfsmittel Pflegehilfsmittel:

Hilfsmittel sind im Allgemeinen zum Ausgleich oder zur Vorbeugung einer Behinderung gedacht. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das können beispielsweise Trinkhilfen, Gehhilfen oder Kompressionsstrümpfe sein. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Hilfsmittel für Senioren. Dort lesen Sie auch, welche Hilfsmittel bei welcher Einschränkung verordnet werden können.

Pflegehilfsmittel dienen speziell der Erleichterung der häuslichen Pflege und werden bei Vorliegen eines Pflegegrades von der Pflegekasse bezahlt. Es gibt technische Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Pflegebetten, sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. In diesem Artikel geht es um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.


2. Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?

Unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch versteht das Sozialgesetzbuch Hilfsmittel, die aus hygienischen Gründen nur einmal, bzw. zeitlich beschränkt genutzt werden können. Diese sind im Detail unter der Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet. Zusammengefasst sind dies:
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzbekleidung für die pflegende Person
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Oberflächen
  • Mund-Nasen-Schutz / FFP2 Maske

3. Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekassen übernehmen bei Erfüllung aller Voraussetzungen Kosten in Höhe von 40 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

4. Pflegehilfsmittel beantragen

Bevor Sie Pflegehilfsmittel beantragen, sollten Sie sicherstellen, dass alle Bedingungen dafür erfüllt sind. Diese sind:
  • Das Vorliegen eines Pflegegrades
  • Die Pflege zu Hause
  • Die Pflege wird durch Angehörige oder Freunde durchgeführt
Sie können Pflegehilfsmittel selbst bei Ihrer Pflegekasse beantragen, oder dies kostenlos und innerhalb weniger Minuten bei einem Dienstleister tun. Die Curabox beispielsweise, kümmert sich um alle Angelegenheiten mit der Kasse und liefert Ihnen eine indivduell zusammenstellbare Pflegebox unkompliziert und pünktlich nach Hause.

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5. Bettschutzeinlagen


Bettschutzeinlagen dienen dem Schutz des Betts vor Flüssigkeiten. Sie führen zu einem geringeren Pflegeaufwand und zu einem deutlich höheren Komfort für die pflegebedürftige Person. Einmal-Artikel gelten hier als Hilfsmittel zum Verbrauch und sind Teil der Pflegehilsmittel zum Verbrauch, wie oben beschrieben. Sie sind zwar unkompliziert zu handhaben, stellen aber eine hohe Umweltbelastung dar und sind häufig nicht so hochwertig verarbeitet, wie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen. Daher übernehmen viele Pflegekassen ausnahmsweise einen Teil der Kosten für wiederverwendbare Bettschutzeinlagen. Sprechen Sie hierzu direkt Ihre Pflegekasse an!

6. Wie finde ich meine zuständige Pflegekasse?

Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf! Ihre Pflegekasse ist in der Regel der Krankenkasse angegeliedert.


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